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Corona Hygiene- und Sicherheitskonzept

Es gelten die aktuellen Corona-Regelungen gemäß www.sozialministerium.at.

3-G-Regel („geimpft, getestet, genesen“)

Es gilt die Verpflichtung zur Vorlage eines 3-G-Nachweises (für Personen ab 12 Jahren). Wir bitten Sie daher bei Besuch unserer Veranstaltungen/Kursen unserem Personal gegenüber unaufgefordert einen 3-G-Nachweis zu erbringen.

Gültigkeit der Impfung:

Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:

  • Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich für maximal 90 Tage ab dem Zeitpunkt der Impfung.
  • Die Zweitimpfung gilt für maximal 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung.
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung.
  • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 270 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.

Für genesene Personen gilt weiterhin:

Diese sind nach Ablauf der Infektion für 180 Tage von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.

Ein umfassendes Angebot an Testoptionen schafft künftig zahlreiche niederschwellige Möglichkeiten für Testnachweise.

Für die Tests werden je nach Zuverlässigkeit unterschiedliche Geltungsdauern festgelegt:

  • PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenahme.
  • Antigentests von einer befugten Stelle gelten 48 Stunden ab Probenahme.
  • Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, gelten 24 Stunden lang.
  • Point-of-Sale-Tests für das einmalige Betreten von Sportstätten, Betriebsstätten, Restaurants, Hotels oder einer Veranstaltung ergänzen das Angebot.

Kontaktdatenerhebung

Gemäß der aktuellen Regelung zur Kontaktdatenerhebung, möchten wir Sie darauf hinweisen, bei Besuch unserer Veranstaltungen vor Ort Name und Kontakt (Name, eMail/Telefon) zu hinterlassen.

Mit dem Wunsch Ihnen allen in diesem Sommer ein sicheres Umfeld und Kulturerleben im Musikforum zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten:

  • Laut Verordnung der Bundesregierung fällt in allen Veranstaltungsorten mit 3G-Einlasskontrolle ab 1.7. die Maskenpflicht. Wir empfehlen Ihnen dennoch zumindest das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes auf allen Wegen in den Veranstaltungsorten/Kursräumen. Sollten Sie Risikopatient oder noch nicht geimpft sein, empfehlen wir Ihnen zum eigenen Schutz das Tragen einer FFP2-Maske.
  • Ab 1.7. fällt der gesetzliche Mindestabstand. Achten Sie bitte dennoch wo immer möglich auf genügend Abstand zwischen Ihnen und anderen Besuchergruppen.
  • Bitte halten Sie sich an die allgemeinen Hygieneregeln.
  • Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wird gebeten, aus Rücksicht auf die Mitmenschen, vom Besuch der Veranstaltung Abstand zu nehmen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihren Beitrag!

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